Im Bereich der Besteuerung ist die internationale Vernetzung nicht ohne Spuren geblieben. Besteuerungsfragen sind in zunehmendem Maße im internationalen Kontext zu beantworten, sei es aus der Sicht der Unternehmen, der Finanzverwaltung oder des Gesetzgebers. Aus diesem Grunde sind die Lehrinhalte dieses Studienganges überwiegend global ausgerichtet, orientieren sich an wichtigen Steuerfragen im nationalen und internationalen Bereich und werden ausschließlich in englischer Sprache gelehrt.

Die Studierenden werden zunächst an das nationale Steuerrecht, wie das Ertragsteuerrecht, das Verfahrensrecht oder die deutsche Unternehmensbesteuerung herangeführt. Basierend auf diesen Kenntnissen erfolgt die Spezialisierung im Bereich des Internationalen Steuerrechts. Die Absolventen sind nach Abschluss des Studiums in der Lage, Fragestellungen sowohl aus ökonomischer als auch aus (steuer-)rechtlicher Sicht zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Typische Lehrveranstaltungen sind:

  • Verrechnungspreise
  • Hinzurechnungsbesteuerung
  • Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen
  • Internationale Steuerplanung

Ein besonderes Augenmerk wird auf die logische Verknüpfung von betriebswirtschaftlichen, juristischen und ökonomischen Veranstaltungen gelegt. Die praxisnahe Lehre steht neben den wichtigen theoretischen Kenntnissen ebenso im Vordergrund. Das zeichnet die Absolventen aus und qualifiziert sie für den Arbeitsmarkt und/oder ein weiterführendes Master-Studium!

 

Aufbau des Studiums

Das Hauptaugenmerk liegt auf betriebswirtschaftlichen Fragestellungen und Themengebieten aus dem Steuerwesen. Die Absolventen sollen aber auch über verschiedenartige Qualifikationsmerkmale fachlicher sowie gesellschaftlicher Natur verfügen. Um diesen Qualifikationszielen Rechnung zu tragen, ist der Studiengang stark interdisziplinär ausgerichtet. Insgesamt umfasst der Studiengang sieben Semester Regelstudienzeit. Die ersten drei Semester vermitteln grundlegende Kenntnisse. Danach folgt eine Vertiefung der Kenntnisse in Semester vier und fünf. Ebenfalls erfolgt hier durch den Wahlpflichtbereich die Schwerpunktsetzung und somit Profilbildung. Im sechsten Semester folgt das Praxis- oder Auslandssemester. Das siebte und somit letzte Semester dient der Anfertigung der Bachelorarbeit. Auch hier legen wir Wert auf die Nähe zur Praxis und unterstützen Kooperationen mit der freien Wirtschaft. In Blockveranstaltungen werden außerdem die nötigen Fähigkeiten zum Erstellen einer Abschlussarbeit bereitgestellt.

Mit einem Kolloquium wird das Studium schließlich abgeschlossen!

 

Berufsfelder

Die starke Fokussierung des Studiengangs auf fachliche, internationale und interdisziplinäre Kompetenzen eröffnet den Absolventinnen und Absolventen ein weites Tätigkeitsfeld. Mögliche Berufsfelder sind:

  • Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
  • Steuerabteilungen international agierender Unternehmen
  • Unternehmensberatungen
  • Ausländische Finanzverwaltungen

Die individuelle Gewichtung durch Wahlpflichtfächer ermöglicht den Studierenden eine Schärfung des eigenen Profils im Hinblick auf das angestrebte Tätigkeitsfeld.

 

Noch Fragen? Gerne stehen wir mit Rat und Tat zur Seite!

 

Studiengangsleiter:

Prof. Dr. Ralf Klapdor
Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Internationales Steuerrecht, Finanzmanagement und Controlling

Studiengangsmanager:

Herr Dipl.-Kfm. Uwe Haseleu
Wissenschaftlicher Mitarbeiter