Masterstudiengang Geoinformatik und Vermessung
Der Master-Studiengang ist forschungsorientiert ausgelegt und richtet sich an Studierende, die bereits eine akademische Ausbildung in diesem oder einem ähnlichen fachlichen Bereich absolviert haben (Bachelor-Abschluss oder Dipl.-Ing. (FH)). Der Fokus liegt hier auf der Vertiefung der bereits vorhandenen Kenntnisse. Die Studierenden haben dabei nahezu freie Entfaltungsmöglichkeiten, denn mit Ausnahme eines Moduls und der Master-Arbeit stehen alle übrigen Module als Wahlpflicht zur Verfügung.
Ein im Bereich der Vermessung orientiertes Studienprofil erlaubt z.B. die Vertiefung auf den Gebieten Ingenieurgeodäsie, industrielle Messtechnik, 3D-Photogrammetrie und Land-management. Ein Studienprofil für die Geoinformatik verstärkt die Kompetenzen im Zusammenhang mit der digitalen Bildanalyse, dem Software-Engineering, verteilten Geoinformationssystemen usw.
Der Master-Studiengang bietet, deutschlandweit einzigartig, zudem die Möglichkeit einer interdis-ziplinären Ausrichtung des Studienprofils durch Wahl entsprechende Module aus den Geistes-wissenschaften wie Archäologie und Vor- und Frühgeschichte.
Das erfolgreiche Studium führt zum akademischen Grad Master of Science (M.Sc.).
Wesentliche Vorteile des Master-Studiengangs:
- Erhöhte Mobilität der Studierenden durch Anrechnung anderweitig erbrachter Leistungen durch das ECTS-System
- Im öffentlichen Dienst kann eine Eingruppierung in den höheren Dienst erfolgen, was bislang in erster Linie den Absolventinnen und Absolventen der entsprechenden Studiengänge an Universitäten vorbehalten war
- Die Master-Absolventin / der Master-Absolvent kann direkt im Anschluss seines Studiums den Vorbereitungsdienst der Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienst der Lehreinheit Vermessungs- und Liegenschaftswesen einschlagen. Schließt sich daran eine einjährige Assessorzeit an, kann die Absolventin / der Absolvent anschließend zur/zum öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin/-ingenieur ernannt werden und sich selbstständig machen. Sie/er ist dann auch berechtigt "amtliche" Vermessungen durchzuführen
- Der Master-Abschluss eröffnet die Möglichkeit zur Promotion (Erlangen eines Doktor-Grades)
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